
ECE R90: Was die Prüfnorm für Bremsbeläge und -scheiben bedeutet
Die UN/ECE-Regelung Nr. 90 legt fest, welche Anforderungen Ersatz-Bremsbeläge, -Bremsbacken, -Bremsscheiben und -Bremstrommeln erfüllen müssen, damit sie in Europa zugelassen sind. Ohne diese Typgenehmigung dürfen Ersatzbremsteile nicht in Verkehr gebracht werden.
Was geprüft wird
- Bremsleistung im Vergleich zum Originalteil (Toleranz ± 15 %)
- Verhalten bei Kälte, Nässe und hohen Temperaturen (Fading)
- Mechanische Festigkeit: Scherfestigkeit des Belags, Druckfestigkeit, Härte
- Bei Scheiben und Trommeln: Thermoermüdung, Hochlast, Verschleiß
Woran man ein geprüftes Teil erkennt
Geprüfte Teile tragen die Genehmigungsnummer mit dem E-Zeichen im Kreis, gefolgt von der Kennziffer des genehmigenden Landes und der Nummer der Genehmigung – auf dem Teil selbst und auf der Verpackung. Bei RK-Austria finden Sie die Kennzeichnung auf jedem Belag und jeder Scheibe.
„ECE R90 ist kein Marketing-Siegel, sondern eine Zulassung. Ohne sie ist ein Bremsteil in Europa schlicht nicht verkehrstauglich.“